1. Allgemeine Geschäftsbestimmungen
Wir danken Ihnen, dass Sie sich für eine Outventure-Aktivität interessieren. Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung an einer Verkaufsstelle von Outventure entsteht zwischen Ihnen und Outventure (nachfolgend auch Veranstalter genannt) ein Vertrag. Wir bitten Sie deshalb, die folgenden allgemeinen Geschäftsbestimmungen sorgfältig zu lesen.
2. Anmeldung
Anmeldungen können schriftlich, telefonisch oder persönlich beim Veranstalter oder dessen Verkaufsstellen vorgenommen werden. Sie anerkennen durch Ihre Anmeldung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter.
3. Vertragsgegenstand
Der Veranstalter verpflichtet sich, bei der von Ihnen gewünschten Aktivität die Leistungen zu erbringen, welche er gemäss den Beschreibungen in der Offerte. Sonderwünsche können gegen Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.
4. Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung beim Veranstalter oder dessen Verkaufsstellen kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und Outventure zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und Outventure wirksam. Bei Aufträgen über CHF 1‘000.- ist die Auftragsbestätigung unterschrieben an Outventure zu retournieren.
5. Preise
Die Preise für die Aktivitäten ersehen Sie aus der aktuellen Outventure-Preisliste. Sie verstehen sich pro Person in Schweizer Franken. Preisänderungen sind vorbehalten.
6. Zahlungsbedingungen
Mit der Bestätigung wird eine Anzahlung von 60 % in Rechnung gestellt, welche innerhalb von 10 Tagen resp. 30 Tagen (wenn Event später als 30 Tage stattfindet) fällig wird. Die Restzahlung erfolgt nach durchgeführter Aktivität, zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung. Für Abenteuer-Aktivitäten gilt eine 100% Vorauszahlung. Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen den Veranstalter, die Leistungen zurückzuhalten oder den Vertrag aufzulösen. Allfällige Annullationskosten werden gemäss Ziffer 7 beim Kunden eingefordert.
7. Annullation oder Auftragsänderung durch den Kunden
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden vor Aktivitätsbeginn muss schriftlich erfolgen.
Bei jeder Annullation werden dem Kunden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
21 bis 8 Tage vor Aktivitätsbeginn 50%
bis 7 Tage vor Aktivitätsbeginn 80%
bis 3 Tage vor Aktivitätsbeginn 100%
Wenn die Aktivität nicht durchgeführt werden kann, weil der Kunde verspätet oder gar nicht zur Aktivität erscheint, bezahlt dieser 100% des Pauschalpreises. Mehrkosten, die durch Verschiebungen oder späteres Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Tritt der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn an, bzw. verlässt er sie vor dem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
8. Annullation oder Auftragsänderung durch den Veranstalter vor Aktivitätsbeginn
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter die Aktivität kurzfristig annullieren. Will der Kunde auf keine der ihm angebotenen Ersatzaktivität umbuchen, werden die geleisteten Zahlungen abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet.
Die Aktivität kann vom Veranstalter abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch Ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. In diesem Fall treten die Bestimmungen der Annullationskosten gemäss Ziffer 7 in Kraft.
Wird die Aktivität infolge höherer Gewalt, Wetter- und Naturverhältnissen, behördlicher Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann der Veranstalter die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen. Der bezahlte Preis wird abzüglich der vom Veranstalter bereits gemachten Aufwendungen zurückerstattet. Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich, aber eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten.
9. Programmänderung oder Abbruch der Aktivität nach Vertragsabschluss
Der Veranstalter behält sich vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen oder Sicherheitsrisiken) erfordern. Er ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Erfolgt eine wesentliche Programmänderung, welche eine Preiserhöhung von mehr als 10% zur Folge hat, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
10. Abbruch der Aktivität durch den Kunden
Bricht ein Kunde die Aktivität vorzeitig ab oder verlässt er sie verfrüht, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten trägt der Kunde.
11. Teilnahmebedingungen
Eine gute Gesundheit ist bei allen Aktivitäten Voraussetzung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt.
Bei Abenteuer-Aktivitäten schliessen vor allem folgende Gesundheitszustände eine Teilnahme aus: Bluthochdruck, Schwangerschaft, Herzbeschwerden, erst vor kurzem vorgenommene Augenoperationen, Herz-Kreislauf-Beschwerden, Schäden am Bewegungsapparat, Epilepsie, neurologische Beschwerden sowie chronische Ohrenkrankheiten mit Gleichgewichtsstörungen. Seil- und Kletteraktivitäten setzen voraus das die Teilnehmer schwindelfrei sind.
Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen des Veranstalters, der Führer und Hilfspersonen strikte zu folgen. Werden diese Teilnahmebedingungen von einem Teilnehmer nicht erfüllt oder befolgt er die Weisungen nicht, behält sich der Veranstalter vor, ihn von der Aktivität auszuschliessen. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Annullationsbestimmungen. Erfolgt der Ausschluss nach Beginn der Aktivität, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Zum Schutz der Gäste und der Mitarbeitenden müssen Sie bei Ihrer Anreise frei von Covid-19 Symptomen sein. Gemäss behördlichen Auflagen gelten als solche Symptome z.B. Temperaturen über 38.2° C, Husten oder Halsschmerzen. Es gelten die unter Punkt 7 erwähnten Annullationsbedingungen.
12. Zusätzliche Teilnahmebedingungen für Wasseraktivitäten
Bei Wasseraktivitäten (Canyoning, Kanu-, Kajak-, Schlauchkanadiertouren, Flossbau, etc.) müssen die Teilnehmer schwimmen können oder eine Schwimmweste tragen.
13. Versicherung
Der Teilnehmer ist durch den Veranstalter nicht versichert. Der Teilnehmer muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung (einschliesslich Sportunfälle) abgeschlossen haben. Eine Annullationsversicherung ist empfehlenswert. Trotz fachkundiger und sicherer Durchführung der Aktivitäten, können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter kann dafür keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
14. Beanstandungen
Beanstandungen oder allfällig erlittene Schäden sind dem Aktivitätsleiter sofort schriftlich bekanntzugeben und müssen von diesem bestätigt werden. Die Aktivitätsleitung ist jedoch nicht befugt, im Namen des Veranstalters Forderungen anzuerkennen. Er wird aber bemüht sein, im Rahmen des Programms und seiner Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenem Brief beim Veranstalter eingehen. Die Bestätigung des Aktivitätsleiters sowie allfällige Beweismittel sind diesem Brief beizulegen. Bei verspäteter Einreichung Ihrer Forderung oder bei unterlassener oder zu später Beanstandung während der Aktivität verfallen sämtliche Ansprüche.
15. Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten.
Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innert angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen.
Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte.
Der Veranstalter haftet, unter Vorbehalt der Regelung bei Pauschalreisen, in jedem Fall nur bis zur Höhe des bezahlten Aktivitätspreises und nur für den unmittelbaren Schaden.
Bei Pauschalreisen ist die Haftung des Veranstalters für Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen.
Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die auf kein oder leichtes Verschulden des Veranstalters oder der Hilfspersonen zurückzuführen sind.
Für Handlungen des Aktivitätsleiters haftet der Veranstalter nur, wenn dieser in Verrichtung seiner Aktivitätsleitertätigkeit schuldhaft handelt.
Der Veranstalter übernimmt für seine Kunden die Vermittlung von Produkten und Leistungen anderer Aktivitäts-Veranstalter.
Aus dieser Vermittlertätigkeit kann, unter Vorbehalt der Regelung für Pauschalreisen, keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätungen, Verluste oder andere Unregelmässigkeiten übernommen werden. Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden verursacht durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen.
Überträgt der Veranstalter die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten, so haftet der Veranstalter nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen.
Werden die Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.
16. Anwendbares Recht
Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit dem Veranstalter unterstehen dem schweizerischen Recht. Es gelten die einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Sehen diese Allgemeinen Bestimmungen strengere Haftungsbeschrän-kungen oder Haftungsvoraussetzungen vor, treten diese zur Anwendung.
17. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, ist Engelberg.
Datenschutzbestimmungen
1. Datenschutz
Als Besucher auf der Website www.outventure.ch entscheiden Sie, welche personenbezogenen Daten Sie uns preisgeben möchten. Wir weisen Sie aber darauf hin, dass wir durch Ihren Besuch auf unserer Website und Ihre Lektüre der Newsletter automatisch in den Besitz von Informationen gelangen, die es uns ermöglichen, zu eruieren, wie die Besucher unsere Website und Newsletter nutzen und welche Informationen und Angebote besonderes Interesse finden. Wenn Sie sich persönlich registrieren oder über unsere Website Reservationen tätigen oder Informationsmaterial oder andere Leistungen anfordern, benötigen wir von Ihnen persönliche Informationen wie z.B. Ihren Namen und Ihre Adresse. Soweit solche Leistungen von Dritten erbracht werden, werden wir Ihre Daten an die betreffenden Dienstleistungsträger weiterleiten, wozu Sie uns mit der Angabe Ihrer Daten automatisch ermächtigen. Ansonsten werden wir Ihre persönlichen Daten vertraulich behandeln und nur in anonymisierter Form selbst bearbeiten oder an Dritte weitergeben. Solche Dritte können sich auch im Ausland befinden. Die Datenbearbeitung durch uns oder Dritte erfolgt - ausgenommen zur Erbringung von Ihnen angeforderten Leistungen - ausschliesslich zum Zwecke der individuellen Information unserer Kunden, ausgerichtet auf deren Interessen und Bedürfnisse sowie zu statistischen und Marketingzwecken. Die Datenbearbeitung soll uns ermöglichen, unsere Website und unser eigenes Leistungsangebot auf die Bedürfnisse der Benutzer auszurichten. Eine andere Verwendung Ihrer persönlichen Angaben, insbesondere deren Verkauf an Dritte, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Als registrierter Kunde können Sie sich bei uns über den Inhalt Ihrer Kundendaten informieren.
2. Übermittlung von E-Newsletter und E-Mail
Iglu-Dorf verschickt Info-Newsletter mit weiteren Informationen z.B. über aktualisierte Websites oder spezielle Angebote per E-Mail. Für den Fall, dass Sie sich für diesen Dienst registrieren lassen, weisen wir Sie darauf hin, dass die Übermittlung von E-Mails generell unverschlüsselt erfolgt und unter anderem das Risiko beinhaltet, dass solche Daten durch Drittpersonen abgefangen und eingesehen werden können.
3. Aussteigeverfahren (Opt Out Policy)
Die Abmeldung des Iglu-Dorf Newsletter ist jederzeit möglich. Jeder Newsletter enthält einen Direktlink, welcher die Abmeldung einfach und automatisch vornimmt.
4. Google Analytics und Google Tag Manager
Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.
Wir verwenden zusätzlich den Google Tag Manager. Mit diesem Dienst können Website-Tags verwaltet werden. Der Google Tag Manager richtet lediglich Tags ein - bei Tags handelt es sich um Code, der dazu verwendet wird, Besucheraufkommen und Besucherverhalten zumessen. Die Tags stammen von anderen Diensten - in unserem Fall von Google Analytics (siehe weiter oben). Über den Google Tag Manager werden diese Tags lediglich verwaltet, es werden keine Cookies gesetzt und es erfolgt auch keine Erfassung personenbezogener Daten. Wenn eine Deaktivierung des Trackings vorgenommen wurde, so gilt das auch für alle Tracking-Tags, die mit dem Google Tag Manager verwaltet werden.
5. Google reCAPTCHA
Um für ausreichend Datensicherheit bei der Übermittlung von Formularen Sorge zu tragen, verwenden wir in bestimmten Fällen den Service reCAPTCHA des Unternehmens Google Inc. Dies dient vor allem zur Unterscheidung, ob die Eingabe durch eine natürliche Person erfolgt oder missbräuchlich durch maschinelle und automatisierte Verarbeitung. Der Service inkludiert den Versand der IP-Adresse und ggf. weiterer von Google für den Dienst reCAPTCHA benötigter Daten an Google ein. Hierfür gelten die abweichenden Datenschutzbestimmungen von Google Inc. Weitere Informationen zu den Datenschutzrichtlinien von Google Inc. finden Sie unter http://www.google.de/intl/de/privacy oder https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
6. Google Remarketing Tag
Wir setzen das Google Remarketing Tag ein, um Ihnen basierend auf Ihren Aktivitäten auf unserer Webseite via Re-Targeting auf Ihre Interessen zugeschnittene Anzeigen auf Google Ads, Google Display Network und YouTube anzuzeigen.
Facebook Pixel
Wir setzen das Facebook Pixel ein, um Ihnen basierend auf Ihren Aktivitäten auf unserer Webseite via Re-Targeting auf Ihre Interessen zugeschnittene Anzeigen auf Facebook, Instagram, Facebook Messenger sowie Facebook Audience Network anzuzeigen.
Aktueller Stand, 2. Mai 2021
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2. Übermittlung von E-Newsletter und E-Mail
Outventure verschickt Info-Newsletter mit weiteren Informationen z.B. über aktualisierte Websites oder spezielle Angebote per E-Mail. Für den Fall, dass Sie sich für diesen Dienst registrieren lassen, weisen wir Sie darauf hin, dass die Übermittlung von E-Mails generell unverschlüsselt erfolgt und unter anderem das Risiko beinhaltet, dass solche Daten durch Drittpersonen abgefangen und eingesehen werden können.
3. Aussteigeverfahren (Opt Out Policy)
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4. Google Analytics und Google Tag Manager
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Wir verwenden zusätzlich den Google Tag Manager. Mit diesem Dienst können Website-Tags verwaltet werden. Der Google Tag Manager richtet lediglich Tags ein - bei Tags handelt es sich um Code, der dazu verwendet wird, Besucheraufkommen und Besucherverhalten zumessen. Die Tags stammen von anderen Diensten - in unserem Fall von Google Analytics (siehe weiter oben). Über den Google Tag Manager werden diese Tags lediglich verwaltet, es werden keine Cookies gesetzt und es erfolgt auch keine Erfassung personenbezogener Daten. Wenn eine Deaktivierung des Trackings vorgenommen wurde, so gilt das auch für alle Tracking-Tags, die mit dem Google Tag Manager verwaltet werden.
5. Google reCAPTCHA
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6. Google Remarketing Tag
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7. Facebook Pixel
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Aktueller Stand, 20. September 2019